Geschäfts-und Reisebedingungen der Vietentours GmbH, im folgenden „wir“
Vorab: ein Widerrufsrecht nach § 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch dann nur, wenn dies nicht auf vorhergehender (Ein)-Ladung durch Sie als Verbraucher/in beruht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer II 5, 6 und 8, dieser Geschäftsbedingungen behandelt sind.
Wir haben uns gegen die Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle entschieden. Gesetzlich sind wir derzeit zur nachfolgenden Angabe verpflichtet: Plattform der EU-Kommission zur online Streitbeilegung: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Allgemeine Hinweispflicht zum ausführenden Luftfahrtunternehmen: Die EU-Verordnung Nr. 2111/ 2005 vom 14. Dez. 2005 verpflichtet u.a. Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
Datenschutz: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, eine Mitteilung an die am Ende dieser Bedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt.
Nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz Grundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15-20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
I. Vermittlung gesonderter Leistungen / Haftungsbeschränkung bei Vermittlung
Soweit wir zusätzlich zum Reisevertrag einzelne fremde Leistungen vermitteln, z.B. gesonderte Eintrittskarten oder Hotels, haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung unter Einschluss evtl. Informationspflichten nach § 651 v BGB, nicht für die Leistung an sich. Bei Vermittlungen sind der gesamte Preis und eine Versandkostenpauschale (in der Regel ab 30€) sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig. Eine zusätzliche Verantwortung und gegebenenfalls auch die Notwendigkeit eines Sicherungsscheins kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, vergleiche hierzu § 651 w BGB. Bei einigen Veranstaltungen ist es ohne Vorverkaufsgebühren, Zwischenhändler, zusätzliche Vermittler oder Abnahme weniger attraktiver Karten durch uns, also zusätzliche Kosten, kaum möglich, Tickets zu erhalten. Zu zahlende Beträge können so vom Aufdruckpreis abweichen. Bitte beachten Sie, dass Tickets nach Bestätigung im Regelfall weder umgetauscht noch storniert werden können. Eintrittskarten werden frühestens nach vollständiger Bezahlung, in der Regel erst am Zielort, ausgegeben, auch um das Versandrisiko zu mindern. Unsere Haftung für Schäden wegen eventueller Fehler bei der Vermittlung ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, es sei denn, dass es sich um Schäden an Körper und Gesundheit handelt oder der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 v Abs. 3 oder § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
II. Bestimmungen bei Pauschalreise
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns, gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragsschluss Ihnen bzw. der/ dem von Ihnen eingeschalteten Agentur/Reisebüro von uns deckungsgleich in Textform bestätigt worden ist.
b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen oder Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Agenturen und Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2. Leistungen
Die Leistungen unserer Reisen entnehmen Sie bitte unserer Reisebestätigung, ergänzend der zugrunde liegenden Ausschreibung, soweit diese bei Vertragsschluss in Bezug genommen wurde. Doppelzimmer enthalten ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten. Wenn wir Ihnen ein halbes Doppelzimmer anbieten, so gilt dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend.
Soweit unsere Reisen Eintrittskarten einschließen, werden diese in der Regel erst am Zielort ausgegeben. Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, ohne dass dies auf Gründen beruht, die von uns zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Programm- und Leistungsänderungen
3.1 Unsere Reisen werden überwiegend langfristig geplant. Stellen Sie sich darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht immer vermieden werden können, z.B. Spielortwechsel, Flugplanänderungen und unvorhergesehene Ereignisse können unsere Programme beeinflussen. Partys oder Gesprächsrunden müssen ggf. ersetzt, verschoben oder die aufgeführten Sport- oder Showstars ausgetauscht werden. Im Falle notwendiger Abweichungen halten wir diese so gering wie möglich, um den Gesamtzuschnitt der Reise nicht zu verändern. Soweit Änderungen rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt.
3.2 Preisänderung
a) Wir behalten uns vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
- Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
- oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
- oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 3.2.b) verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns als Veranstalter führt. Soweit dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
b) Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 3.2.a). genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir sind verpflichted, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern und tragen im Streitfall die Beweislast.
c) Als Veranstalter müssen wir den Kunden über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.
d) Bei einer Erhöhung bis zu 8% wird die Preiserhöhung bei Einhaltung der obigen Voraussetzungen durch die Erklärung wirksam. Erhöht sich der Reisepreis nach den obigen Ziffern um mehr als 8%, so müssen wir als Veranstalter den Kunden (ebenfalls spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn) mit der Mitteilung auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).
4. Zahlung des Reisepreises
Mit Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist sieben Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Bei Buchungen danach ist der volle Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung.
5.1 Einseitige Vertragsbeendigung durch uns vor Reisebeginn / Mindestteilnehmerzahl
a) Wir dürfen bis einen Monat vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall zwölf Personen) nicht erreicht ist.
b) Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn unseren Rücktritt erklären. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).
c) In den unter a) und b) angesprochenen Fällen erhalten Sie den eingezahlten Preis vollständig und unverzüglich zurück.
5.2 Leistungsverweigerungsrecht unter besonderen Umständen
Wir können die Leistungen aus dem Reisevertrag vor Reiseantritt oder während der Reise aus wichtigem Grund verweigern, z.B. wenn Sie durch ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder werden kann, sodass Ihre (weitere) Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter sind zu einer entsprechenden Entscheidung befugt. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
6. Rücktritt durch Sie als Kunden / Ersatzteilnehmer
a) Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (vgl. Ziffer 5.1 b) auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Wir müssen dann den vollständigen Reisepreis unverzüglich zurückerstatten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Zu einem weiteren Fall des kostenfreien Rücktrittsziel siehe Ziffer 3.2d.
b) Ansonsten können Sie vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir haben dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB, Abs. 1 und 2, Satz zwei). Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und tragen bei einem gerichtlichen Verfahren insoweit die Beweislast.
c) In den Fällen Ihres Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
d) Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z.B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Teilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
7. Versicherungen
Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung, die im Fall von Unfall , Krankheit oder Tod während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert. Für diese und ggf. weitere Versicherungen empfehlen wir die ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München.
8. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, ist dies unverzüglich anzuzeigen und Sie können Abhilfe verlangen. Wir können sie verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie diese selbst schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen fordern. Eine Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Reiseleitung oder – soweit möglich und zumutbar – an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung haben Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) und (gegebenenfalls) Schadenersatz.
Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit Sie schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen und dadurch Abhilfe vereitelt wurde.
Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.
9. Haftungsbeschränkungen
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
b) Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der zur Verfügung stehende Haftungsrahmen für unerlaubte Handlung deckt aber mindestens 4.100 € ab.
10. Verjährung
Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB geregelten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Visa-, Pass- und Gesundheitshinweise
Bei Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen wir davon aus, dass Sie Staatsbürger des EU-Landes sind, in dem Ihr Wohnsitz liegt. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit) bitten wir um Mitteilung. Für ergänzende Auskünfte empfehlen wir Ihr zuständiges Konsulat. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlene Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des Thromboserisikos bei Flügen. Holen Sie ggf. Rat bei Ihrem Arzt, Gesundheitsämtern, Reise- und Tropenmedizinern bzw. Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
12. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung
Die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Verträge auf der Basis als fehlerhaft erkannter Ausschreibungen abschließen.
13. Sonstiges
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten und in der Regel Alkoholverbot herrscht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit deutsches Recht anwendbar ist also insbesondere die §§ 651a ff. BGB.
14. Veranstalter
Vietentours GmbH (auch Verantwortlicher im Sinne der DSGVO)
Bagelstr. 85
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 17 7000
E-Mail: info@vietentours.de
Sitz Wachtberg, Amtsgericht Bonn, HRB 26991
Steuernummer: 222/5893/3200
Ust.-Id-Nr.: DE 120 583 427
Geschäftsführer: Petra und Wolfgang Vieten